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   VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18   

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VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18 (https://dejure.org/2019,25930)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25.01.2019 - 3 K 771/18 (https://dejure.org/2019,25930)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 25. Januar 2019 - 3 K 771/18 (https://dejure.org/2019,25930)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Saarlouis, 08.12.2008 - 11 L 564/08

    Bekanntmachung einer Gehwegausbaubeitrag in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
    Insoweit sind bei der Kostenermittlung dieser eigentlich getrennt zu wertenden Arbeiten die beitragsrechtlichen Grundsätze der sog. "sowieso-Kosten" vergleichbar heranzuziehen [Vgl. hierzu nur Beschluss der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG vom 08.12.2008- 11 L 564/08-, juris].

    Diese Grundsätze gelten entsprechend hinsichtlich der Erneuerung der Wasserversorgung [Vgl. hierzu nur Beschluss der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG vom 08.12.2008 - 11 L 564/08-, juris], d.h. auf den vorliegenden Fall bezogen sind die tatsächlich entstandenen Kosten (ausschließlich) für die der Wasserversorgungsmaßnahme dienenden Arbeiten denjenigen Kosten gegenüberzustellen, die angefallen wären, wenn die Fa. energis zunächst zum Abschluss "ihrer" Gasversorgungsarbeiten die Oberflächendecke in ihrem früheren Zustand wiederhergestellt und dann getrennt davon der Beklagte die (wiederhergestellte) Oberflächendecke zum Zwecke des Aushubs der Montagegrube für die Herstellung des Wasserversorgungsanschlusses wieder geöffnet hätte.

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
    Die Beantwortung der Frage, ob der Widerspruch verfristet ist, bedürfte vor dem Hintergrund des unter Zeugenbeweis gestellten klägerischen Vortrags jedoch einer Beweisaufnahme [Der im Widerspruchsbescheid dargelegten Auffassung, das Schreiben vom 12.01.2015, dessen Zugang beim Beklagten in Streit steht, erfülle die Formerfordernisse des § 70 VwGO nicht und stelle daher keinen Widerspruch dar, vermag die Kammer vor dem Hintergrund, dass bei der Ermittlung des wirklichen Willens zugunsten eines anwaltlich nicht vertretenen Bürgers davon auszugehen ist, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.04.1990, NJW 1991, 508 m.w.N., nicht zu folgen.], wohingegen die Begründetheit der erhobenen Anfechtungsklage ohne weiteres zu verneinen ist, da der Kostenerstattungsbescheid des Beklagten vom 15.12.2014 rechtmäßig ist und die Kläger schon von daher nicht in ihren Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05

    Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
    Deshalb mindert sich in einem solchen Fall der beitragsfähige Aufwand (auch) für die Ausbaumaßnahme um einen bestimmten Anteil der Kosten für die Ausbauarbeiten, die zugleich der Kanalbaumaßnahme, d.h. deren Abschluss durch Aufbringung der neuen Oberfläche mit Unterbau, zugute gekommen sind, also zur Durchführung beider Maßnahmen erforderlich waren [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.09.2005 -1 R 1/05-, m.w.N, juris].
  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
    Denn der Zweck der Sachurteilsvoraussetzungen besteht darin, die Gerichte nicht durch die Verhandlung und Entscheidung über Fragen zu belasten, für deren gerichtliche Durchsetzung kein Bedürfnis besteht; dieser Zweck kann dann nicht mehr erfüllt werden, wenn die Abweisung der Klage als unbegründet einfacher ist, als eine Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen [Vgl. so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 11.11.1991 - 4 B 190.91- Buchholz 310 § 113 Nr. 237].
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2002 - 11 K 195/98

    Rechtmäßigkeit des Abzuges von Vorsteuern aus der Übertragung der

    Auszug aus VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 771/18
    Rspr. der Kammer wäre die Klage, wenn die Widerspruchsfrist tatsächlich versäumt worden wäre, die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses, den Widerspruch als verfristet und daher unzulässig zurückzuweisen also rechtmäßig wäre, unzulässig, da der Kostenerstattungsbescheid mangels der Sachurteilsvoraussetzung des ordnungsgemäß durchgeführten Vorverfahrens gem. §§ 68 ff. VwGO bestandskräftig geworden wäre [Vgl. nur das Urteil der früheren 11. und nunmehrigen 3. Kammer des VG vom 18.09.2000- 11 K 195/98-].
  • VG Saarlouis, 29.01.2020 - 3 K 1371/17

    Begriff der Anlage; Berücksichtigung einer Kostenersparnis bei der Ermittlung des

    Dies ist hier indes nicht der Fall, "Sowieso-Kosten" im Sinne der Rechtsprechung(vgl. bspw. Verwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 08.12.2008, 11 L 564/08, juris, m.w.N.; Urteil der Kammer vom 25.01.2019, 3 K 771/18, juris (zu einem Wasserhausanschluss); vgl. auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 09.08.2016, 9 LC 29/15, juris) liegen nicht vor.
  • VG Saarlouis, 11.10.2019 - 3 K 1303/18

    Zum Zeitpunkt des Entstehens des Kostenerstattungsanspruchs nach § 10 Abs. 1 KAG

    Die dort gemachten Ausführungen entsprechen der ständigen Rechtsprechung der Kammer(Zum Kostenerstattungsanspruch nach § 10 Abs. 1 KAG zuletzt Urteile der Kammer vom 25.01.2019 -3 K 771/18-, juris und vom 01.08.2019 -3 K 1745/18-).
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